Infos zu Freiwilligendiensten und Covid-19
Deine Fragen dazu, wie der Freiwilligendienst während der Corona-Pandemie weiter geht, beantworten wir hier!
Muss ich geimpft sein, um einen Freiwilligendienst zu machen?
Aufgrund der aktuellen Situation besteht in vielen Einsatzstellen eine Impfpflicht gegen Covid-19. Wir bemühen uns, dir eine passende Einsatzstelle zu vermitteln. Ohne vollständige Impfung sind die Einsatzmöglichkeiten jedoch sehr eingeschränkt.
Meine Einsatzstelle ist geschlossen, was nun?
Das Wichtigste ist aktuell die Gesundheit der Freiwilligen, der Kolleg*innen und der betreuten Personen. Wenn sich die Einsatzstelle entschließt, den Betrieb einzustellen, dann seid ihr freigestellt.
Dies ist dann ein "Fall von höherer Gewalt, der euren Freiwilligendienst objektiv unmöglich" macht. Dies bedeutet, dass ihr weder versäumte Arbeitszeit nachholen noch zwangsweise Urlaub nehmen müßt.
Eine andere Möglichkeit ist, dass ihr an einer anderen Stelle in eurer Einrichtung eingesetzt werdet.
Für einen solchen anderen Einsatz gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
- Schriftliche Zustimmung der Freiwilligen zu dem erweiterten Einsatz.
- Schriftliche Zustimmung der Einsatzstelle zum Einsatz der Freiwilligen in dem erweiterten Einsatzbereich.
- Sicherstellung der umfassenden Versicherung der Freiwilligen im erweiterten Einsatzbereich (insbesondere im Hinblick auf die Unfall- und Haftpflichtversicherung) durch die Einsatzstelle.
- Information des Bundesamts durch die Einsatzstelle.
- Bescheinigung über Dauer sowie Art des Einsatzes durch die neue Stelle an die normale Einsatzstelle. Dieser abweichende Einsatz wird dann auch in euer Zeugnis aufgenommen
Besonders wichtig ist dabei noch: Wenn ihr unter 18 Jahre alt seid, müssen auch eure Eltern der Umsetzung zustimmen. Die Einsatzstelle muss auch in der neuen Einsatzstelle die Unfallversicherung und die Haftpflichtversicherung garantieren.
Sollte diese Möglichkeit für euch in Frage kommen, muss eure Einsatzstelle das dem Diakonischen Werk mitteilen. Alle Einsatzstellen haben die entsprechenden Formulare dafür per E-Mail bekommen. Wir leiten diese dann an das Bundesamt weiter.
Wie ist das mit dem Taschengeld, wenn meine Einsatzstelle schließt?
Wenn eure Einsatzstelle den Betrieb einstellt und euch freistellt, muss sie trotzdem weiter euer Taschengeld und eure Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Wie ist das mit den Einsatzstellenbesuchen?
Aktuell machen wir nur in Ausnahmefällen persönliche Einsatzstellenbesuche. Viele der Einsatzstellenbesuche werden derzeit also als Videokonferenz oder Telefonat durchgeführt.
Wird der Freiwilligendienst überhaupt anerkannt, wenn ich länger nicht zur Arbeit kann, weil die Einsatzstelle geschlossen ist?
Ja, wenn die Einsatzstelle von sich aus schließt oder von den Behörden geschlossen wird, dann gilt das als höhere Gewalt, wie z.B. ein Brandschaden.